Urkundsperson
Im Schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit.
Darin legt die Urkundsperson rechtlich relevante Tatsachen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen fest.
Im Kanton Bern sind die Notarin und der Notar Urkundspersonen.
Unabhängigkeit
Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei, auf eigene Rechnung und Verantwortung, aus.
Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral, vermitteln zwischen den Parteien um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen.
Aus- / Weiterbildung
Unsere mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert.
Seit dem Abschluss unserer Studien bilden wir uns ständig weiter.
So können wir Ihnen eine qualitativ hochstehende und umfassende rechtliche Beratung garantieren.
Vollständige Geschäftsabwicklung
Sämtliche mit der Redaktion von Verträgen verbundenen Nebenarbeiten, wie Abklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren und Einreichen der Akten bei den zuständigen Behörden, erledigen wir für Sie.
Verantwortung
Wir handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung und unterstehen der Geheimhaltungspflicht.